PAL_LINK
Versorgungskonzept
Partizipative Entwicklung aus der Praxis
Das Versorgungskonzept entstand im PAL_LINK-Projekt durch Zusammenarbeit mit Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen aus verschiedenen Institutionen.

Ein flexibler Rahmen, der unterstützt
Das Konzept schafft Orientierung und Struktur und macht palliative Versorgung für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zugänglich. Es ist jedoch kein starres Modell. Das Konzept bietet grundlegende Empfehlungen, die an die individuellen Gegebenheiten der jeweiligen Institution angepasst werden sollen.
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Versorgungskonzept
21 Handlungsempfehlungen in vier Bereichen
Das Konzept umfasst 21 Handlungsempfehlungen zu den Handlungsfeldern Bildung, Kommunikation, Zusammenarbeit und System:
Die Handlungsempfehlungen im Bereich Bildung zielen darauf ab, Grundlagenwissen zu Palliative Care für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu stärken und den Zugang zu Informationen für alle Beteiligten sicherzustellen.
Die Konfrontation mit dem Lebensende stellt Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, Angehörige und betreuende Fachpersonen vor emotionale Herausforderungen. Das Handlungsfeld «Kommunikation» adressiert notwendige Rahmenbedingungen, damit Fachpersonen ihre eigenen Gefühle reflektieren und einfühlsame Gespräche mit Bewohner:innen und Angehörigen führen können über ihre Wünsche und Bedürfnisse im Hinblick auf das Lebensende.
Die Handlungsempfehlungen im Bereich Zusammenarbeit zielen darauf ab, die Zusammenarbeit aller an der palliativen Versorgung beteiligten Personen zu stärken. Im Mittelpunkt stehen der Einbezug von Angehörigen und gesetzlichen Vertretungspersonen, die Klärung von Zuständigkeiten sowie der strukturierte Austausch zwischen Fachpersonen innerhalb und ausserhalb der Institution.
Die Handlungsempfehlungen im Bereich System zielen darauf ab, Palliative Care für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen strukturell in der Versorgungslandschaft zu verankern. Im Mittelpunkt stehen die sichtbare Berücksichtigung dieser Zielgruppe in kantonalen Konzepten, die Rolle der Wohnheime als aktiver Teil der palliativen Versorgung sowie klare Verantwortlichkeiten innerhalb der Institutionen.
Palliative Care in Grundausbildungen verankern
Die Themen «pflegerische Versorgung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen» sowie «Palliative Care» werden in den Grundausbildungen der Pflege sowie in der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik verankert.
Informationen für Menschen mit Beeinträchtigungen zugänglich machen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, sich mittels geeigneter Gefässe (u.a. Peer-Angebote) über Palliative Care zu informieren.
Weiterbildung für Fachpersonen und Angehörige fördern
Fachpersonen und Angehörige, die Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen am Lebensende betreuen, haben die Möglichkeit, an Palliative-Care-Weiterbildungsangeboten teilzunehmen.
Geeignete Hilfsmittel bekannt machen
Fachpersonen in Wohnheimen kennen geeignete Hilfsmittel, um die Bedürfnisse von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in palliativen Situationen sowie die ihrer Angehörigen zu erfassen.
Wissen jederzeit zugänglich halten
Wissensgrundlagen zum Thema Palliative Care für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen sind für Fachpersonen und Angehörige jederzeit abrufbar.
Leitungspersonen sensibilisieren
Führungspersonen in Institutionen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen nehmen an Palliative Care-Bildungsangeboten teil.
Eigene Reflexion zu Krankheit, Sterben und Trauer fördern
In Wohnheimen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden Rahmenbedingungen geschaffen, die die Auseinandersetzung der Mitarbeitenden mit eigenen Gedanken und Gefühlen zu Krankheit, Sterben, Tod und Trauer unterstützen.
Rahmenbedingungen für offene Gespräche schaffen
In Wohnheimen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden Rahmenbedingungen geschaffen, die das Führen von Gesprächen mit Bewohnenden und Angehörigen über Krankheit, Sterben, Tod und Trauer unterstützen.
Verantwortung für die Erfassung von Wünschen zum Lebensende festlegen
Im interdisziplinären Fachteam wird festgelegt, wer die Hauptverantwortung dafür trägt, dass die (mutmasslichen) Wünsche einer Person mit kognitiven Beeinträchtigungen hinsichtlich ihres Lebensendes frühzeitig erfasst werden.
Zeitpunkte für die Erfassung von Wünschen zum Lebensende festlegen
Im interdisziplinären Fachteam werden Schlüsselmomente festgelegt, zu denen die (mutmasslichen) Wünsche von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zum Lebensende erfasst werden.
Hilfsmittel zur Erfassung von Wünschen zum Lebensende bereitstellen
Es werden Hilfsmittel bereitgestellt, um Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, ihre Angehörigen sowie Fachpersonen beim Erfassen und Dokumentieren von (mutmasslichen) Wünschen hinsichtlich des Lebensendes zu unterstützen.
Angehörige und Vertretungspersonen einbeziehen
Angehörige und gesetzliche Vertretungspersonen werden in die Betreuung am Lebensende der betroffenen Person einbezogen und über Palliative Care informiert.
Schlüsselpersonen im Netzwerk sichtbar machen
Fachpersonen und Angehörige, die Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen betreuen, kennen das Einsatzgebiet und Aufgabenspektrum von Schlüsselpersonen des regionalen Palliative-Care-Versorgungsnetzwerks.
Einbezug von Ansprechpersonen einheitlich regeln
Das Vorgehen zum Einbezug von institutionsinternen und -externen Ansprechpersonen bezüglich Palliative Care wird institutionsintern einheitlich geregelt.
Fallbezogene Austauschgefässe nutzen
Bei der interprofessionellen Palliative-Care-Versorgung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden fallbezogene Austauschgefässe genutzt (z.B. Rundtischgespräche, Fallbesprechungen, Debriefings nach Todesfällen).
Massnahmen schriftlich dokumentieren und zugänglich machen
Die in der interprofessionellen Palliative-Care-Versorgung festgelegten Massnahmen werden schriftlich dokumentiert und die Dokumentation steht allen Beteiligten jederzeit zur Verfügung.
Eine Palliative-Care-Kultur in Wohnheimen entwickeln
Institutionsleitungen und Fachpersonen in Wohnheimen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen streben eine Palliative-Care-Kultur an, die den ganzheitlichen Unterstützungsbedarf von Betroffenen, Angehörigen und Fachpersonen berücksichtigt.
Palliative-Care-Hauptverantwortliche festlegen
In jedem Wohnheim für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden Palliative-Care-Hauptverantwortliche definiert.
Institutionenübergreifenden Wissenstransfer fördern
Die Palliative-Care-Hauptverantwortlichen der Wohnheime bilden ein Gremium, das den institutionsübergreifenden Wissenstransfer im Umgang mit Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen am Lebensende fördert.
Wohnheime in der Versorgungslandschaft verankern
Wohnheime für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden als aktiver Teil der regionalen Palliative-Care-Versorgungslandschaft wahrgenommen.
Menschen mit Beeinträchtigungen in kantonalen Konzepten berücksichtigen
Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen werden in kantonalen Palliative-Care-Konzepten explizit berücksichtigt.

